Erweiterte Fördermöglichkeiten für effiziente Immobilien

Beim Immobilienkauf sollten nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die langfristigen Betriebskosten und die Umweltfreundlichkeit berücksichtigt werden. Die KfW erweitert den Förderkreis, um Immobilien energieeffizient und umweltfreundlich zu gestalten.

Ab dem 27. August 2024 können Förderanträge bei der KfW auch für gewerblich vermiete Wohnungen und Nichtwohngebäude gestellt werden. Damit sind Unternehmen und Contractoren erstmals förderfähige Antragsteller.

Die KfW bietet nun Unternehmen Förderungen für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in Wohngebäuden an. Diese Förderung umfasst Zuschüsse für verschiedene Heizungsarten wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Brennstoffzellenheizungen. [1]

Zusätzlich legt die KfW eine spezielle Heizungsförderung für Unternehmen auf, die in Nichtwohngebäude investieren. Diese Förderungen sollen helfen, Heizungsanlagen auf den neuesten Stand zu bringen, Energiekosten zu sparen und die Umwelt zu schonen. [2]

Für bestehende Wohngebäude gibt es bereits eine Heizungsförderung, die bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung abdeckt. Diese Förderung richtet sich an Eigentümer, die ihre Heizungsanlage modernisieren und von staatlichen Zuschüssen profitieren möchten. [3]

Weitere Informationen sowie die genauen Konditionen sind auf der Website der KfW verfügbar:

zu 1) www.kfw.de/459

zu 2) www.kfw.de/522

zu 3) www.kfw.de/458

Quelle: BRÖTJE